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   LSG Hessen, 05.02.2020 - L 6 AS 562/18   

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LSG Hessen, 05.02.2020 - L 6 AS 562/18 (https://dejure.org/2020,6889)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05.02.2020 - L 6 AS 562/18 (https://dejure.org/2020,6889)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - L 6 AS 562/18 (https://dejure.org/2020,6889)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 1 Nr. 1 SGB 10, § 24 SGB 10, § 37 SGB 10, § 45 Abs 4 Satz 2 SGB 10, § 104 Nr 2 BGB, § 71 SGG
    Zu den Auswirkungen fehlender Verfahrenshandlungsfähigkeit auf die Bekanntgabe eines (belastenden) Verwaltungsakts und der vorherigen Anhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der vollständigen Aufhebung von Anfang an rechtswidriger Bewilligungsbescheide für Arbeitslosengeld II aufgrund eines Leistungsausschlusses für Auszubildende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 14/96

    Rückforderung der Leistungen nach § 50 Abs. 2 SGB X, Wirksamkeit, Jahresfrist des

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2020 - L 6 AS 562/18
    Damit konnte der streitige Bescheid nicht wirksam an den Kläger bekanntgegeben werden (vgl. nur BSG, Urteil vom 2. Juli 1997 - 9 RV 14/96 -, BSGE 80, 283 = juris, Rn. 18).

    Auch eine förmliche Nachholung der Zustellung oder Bekanntgabe ist nicht erfolgt; das würde voraussetzen, dass der Beklagte durch willentliches Handeln dem (inzwischen wieder) prozessfähigen Kläger selbst oder einem der ihm bestellten Vertreter Kenntnis vom Inhalt des Bescheides verschafft hätte (vgl. zum Begriff der Bekanntgabe: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. August 2019 - L 11 SB 156/18 -, juris, Rn. 32; Engelmann, in: von Wulffen/Schütze, SGB X - Kommentar, 8. Aufl. 2014, § 37 Rn. 3; vgl. zur Heilung durch Nachholung der Bekanntgabe: BSG, Urteil vom 2. Juli 1997 - 9 RV 14/96 -, BSGE 80, 283 = juris, Rn. 19).

    Eine Hemmung oder Unterbrechung der sich aus § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X ergebenden Ausschlussfrist wegen der Verfahrenshandlungsunfähigkeit kommt nicht in Betracht (vgl. nur BSG, Urteil vom 2. Juli 1997 - 9 RV 14/96 -, BSGE 80, 283 = juris, Rn. 21).

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2020 - L 6 AS 562/18
    Das Gleiche gilt auch für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit, die - ausgehend von einem subjektiven Maßstab - nur vorliegt, wenn der Leistungsbezieher einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt hat (vgl. für viele BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 = juris, Rn. 23; Padé, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 45 SGB X Rn. 91).

    So dürfen Leistungsbezieher regelmäßig auf die Richtigkeit des Bescheides vertrauen, jedenfalls wenn sie davon ausgehen können, dass der Behörde die maßgeblichen Umstände bekannt sind (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 = juris, Rn. 25).

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2020 - L 6 AS 562/18
    Weiter kann offenbleiben, ob der Beklagte den Kläger noch einmal hätte anhören müssen, nachdem er den Widerspruchsbescheid auf eine andere Rechtsgrundlage, nämlich § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 und Nr. 3 SGB X (i.V.m. § 40 Abs. 2 Nr. 3 SGB II und § 330 Abs. 2 SGB III), gestützt hatte als den auf § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X (i.V.m. § 40 Abs. 2 Nr. 3 SGB II und § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III) beruhenden Ausgangsbescheid oder ob dies, weil jedenfalls im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen Umstände für die Entscheidung maßgeblich blieben, als entbehrlich angesehen werden kann (vgl. zu dieser Problematik BSG, Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R -, BSGE 122, 25 [Rn. 13]).

    Im gerichtlichen Verfahren setzt die Heilung jedoch die Durchführung eines eigenständigen, mehr oder weniger förmlichen Verfahrens voraus, durch das die Behörde für den Betroffenen erkennbar die Anhörung nachholt und nach dessen Durchführung eine Entscheidung darüber trifft, ob sie an ihrem Verwaltungsakt festhält (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R -, BSGE 122, 25 [Rn. 19]; BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 64/05 R -, juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 16. März 2017 - B 10 LW 1/15 R -, BSGE 122, 302 [Rn. 20]; BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 144/10 R -, juris).

  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 5/97 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitritt - Gestaltungsrecht - Ende - Tod -

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2020 - L 6 AS 562/18
    Sowohl Zustellungen wie die grundsätzlich zulässige formlose Bekanntgabe von Bescheiden (vgl. dazu § 37 SGB X) können nur an einen verfahrenshandlungsfähigen Betroffenen erfolgen (vgl. für viele BSG, Urteil vom 27. August 1998 - B 10 KR 5/97 R -, BSGE 82, 283 = juris, Rn. 40 und Engelmann, in: von Wulffen/Schütze, SGB X - Kommentar, 8. Aufl. 2014, § 37 Rn. 8).

    Auch die verdeckte Verfahrenshandlungsunfähigkeit, auf die sich der Leistungsträger nicht einstellen kann, schließt vielmehr eine wirksame Anhörung (wie auch eine wirksame Bekanntgabe) aus: Es geht in diesem Zusammenhang nämlich in keiner Weise um ein Verschulden der Behörde, sondern allein um den Schutz desjenigen, der seine Rechte auf Grund einer Erkrankung nicht selbst wahren kann (zum Zweck der Regelungen über die Verfahrenshandlungsfähigkeit als Schutzrecht für den Geschäftsunfähigen vgl. auch BSG, Urteil vom 27. August 1998 - B 10 KR 5/97 R -, BSGE 82, 283 = juris, Rn. 28).

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessunfähigkeit - Notwendigkeit der Bestellung

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2020 - L 6 AS 562/18
    Die Bestellung eines besonderen Vertreters diene dabei der Prozessökonomie, weil die Einrichtung einer Betreuung nicht abgewartet werden müsse, um den Prozess fortführen zu können (Hinweis auf BSG, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R -, juris).

    Dies ist unter anderem der Fall bei Personen, die nicht geschäftsfähig sind, weil sie sich im Sinne von § 104 Nr. 2 BGB in einem nicht nur vorübergehenden, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und deshalb nicht in der Lage sind, ihre Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl. nur BSG, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R -, SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 = juris, Rn. 7).

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2020 - L 6 AS 562/18
    Die materielle Beweislast trägt der Beklagte, wobei es keinen Anlass gibt, insoweit zu einer Umkehr oder auch nur Erleichterung der Beweislast zu gelangen, da der Verlust der Vermerke gerade nicht vom Kläger zu vertreten oder seiner Sphäre zuzurechnen ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R -, BSGE 96, 238).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R

    Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2020 - L 6 AS 562/18
    Im gerichtlichen Verfahren setzt die Heilung jedoch die Durchführung eines eigenständigen, mehr oder weniger förmlichen Verfahrens voraus, durch das die Behörde für den Betroffenen erkennbar die Anhörung nachholt und nach dessen Durchführung eine Entscheidung darüber trifft, ob sie an ihrem Verwaltungsakt festhält (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R -, BSGE 122, 25 [Rn. 19]; BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 64/05 R -, juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 16. März 2017 - B 10 LW 1/15 R -, BSGE 122, 302 [Rn. 20]; BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 144/10 R -, juris).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 144/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2020 - L 6 AS 562/18
    Im gerichtlichen Verfahren setzt die Heilung jedoch die Durchführung eines eigenständigen, mehr oder weniger förmlichen Verfahrens voraus, durch das die Behörde für den Betroffenen erkennbar die Anhörung nachholt und nach dessen Durchführung eine Entscheidung darüber trifft, ob sie an ihrem Verwaltungsakt festhält (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R -, BSGE 122, 25 [Rn. 19]; BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 64/05 R -, juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 16. März 2017 - B 10 LW 1/15 R -, BSGE 122, 302 [Rn. 20]; BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 144/10 R -, juris).
  • BSG, 16.03.2017 - B 10 LW 1/15 R

    Nachholung einer Anhörung im zurückverwiesenen Berufungsverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2020 - L 6 AS 562/18
    Im gerichtlichen Verfahren setzt die Heilung jedoch die Durchführung eines eigenständigen, mehr oder weniger förmlichen Verfahrens voraus, durch das die Behörde für den Betroffenen erkennbar die Anhörung nachholt und nach dessen Durchführung eine Entscheidung darüber trifft, ob sie an ihrem Verwaltungsakt festhält (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R -, BSGE 122, 25 [Rn. 19]; BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 64/05 R -, juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 16. März 2017 - B 10 LW 1/15 R -, BSGE 122, 302 [Rn. 20]; BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 144/10 R -, juris).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2020 - L 6 AS 562/18
    Jedenfalls kann auch ein nach § 24 Abs. 1 SGB X gebotenes Anhörungsverfahren wirksam nur mit einem verfahrenshandlungsfähigen Beteiligten durchgeführt werden (vgl. für viele BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R -, BSGE 108, 289 [Rn. 24] - zur Anhörung Minderjähriger - Roller, WzS 2012, 231 [233]); andernfalls ist ihm, sofern ein gesetzlicher Vertreter, bei Erwachsenen also ein Betreuer, nicht bereits vorhanden ist und auch nicht (hinreichend schnell) bestellt werden kann, ein Vertreter nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 SGB X von Amts wegen beizuordnen.
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 5/01 R

    Schriftlichkeit der Berufung - Unterschrift - fehlende Vollmacht - nachträgliche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2019 - L 11 SB 156/18

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Verwaltungsakts -

  • LSG Hessen, 19.04.2016 - L 6 AS 397/12
  • BSG, 02.10.2018 - B 2 U 5/18 BH
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